Damit es im Bereich der erneuerbaren Energie zu keinem Investitionsstopp kommt, wurden neue Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gesetzlich verankert.

Ursprünglich war der 0%-ige Umsatzsteuersatz für kleine Photovoltaikanlagen bis zum 31.12.2025 vorgesehen. Nun wurde ein vorzeitiges Ende mit 1.4.2025 beschlossen. Der Nullsteuersatz ist jedoch noch bis Ende 2025 anwendbar, wenn der Vertrag vor dem 6.3.2025 abgeschlossen wurde und die Lieferung oder Installation bis Ende 2025 erfolgt. Bei Vertragsabschlüssen ab dem 1.4.2025 oder Lieferungen und Installationen nach dem 31.12.2025 kommt der Regelsteuersatz von 20% USt zur Anwendung.

EAG-Investitionszuschuss

Um Investitionen in erneuerbare Energien weiterhin zu fördern, wurde die neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2025 kundgemacht. In dieser Verordnung werden für das Jahr 2025 die Zeitfenster, in denen Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss bei der EAG-Förderabwicklungsstelle eingebracht werden können (Fördercalls), die bei einem Fördercall zur Verfügung stehenden Fördermittel und die für den jeweiligen Fördercall geltenden fixen bzw. höchstzulässigen Fördersätze festgelegt.
Über das EAG-Portal (www.eag-abwicklungsstelle.at) kann während eines laufenden Fördercalls ein Förderantrag für PV-Anlagen und Stromspeicheranlagen, bei denen der 0%ige Steuersatz nicht mehr zur Anwendung kommt, gestellt werden. Im Förderkalender der EAG-Abwicklungsstelle sind alle relevanten Angaben zum jeweiligen Fördercall sowie Informationen zu den bevorstehenden Fördercalls – übersichtlich nach den jeweiligen nachhaltigen Energieträgern aufgeteilt – zu finden.
Beachtet werden muss, dass der Antrag vor Inbetriebnahme der PV-Anlage gestellt wird und dass es nur ganz bestimmte „Zeitfenster“ gibt, in welchen die Anträge gestellt werden können. Bei Photovoltaikanlagen und Stromspeichern beginnen die nächsten Zeitfenster laut Verordnung am 8.10.2025.

Made in Europe-Bonus

Seit dem 23.6.2025 werden PV-Anlagen, bei denen technische Komponente verbaut sind, die eine europäische Wertschöpfung (EWR und Schweiz) aufweisen, mit einem zusätzlichen Bonus gefördert. Für Photovoltaikanlagen, die mit technischen Komponenten (Photovoltaikmodule, Wechselrichter) mit europäischer (EWR und Schweiz) Wertschöpfung errichtet werden, erhöht sich der Investitionszuschuss um einen Zuschlag von bis zu 20%. Für Stromspeicher, die aus europäischer Wertschöpfung stammen, erhöht sich der Investitionszuschuss für den Stromspeicher um einen Zuschlag von 10%.

Categories: Steuerliches