Steuerliches
Verlängerung des NPO-COVID-9-Zuschusses
Der NPO-Unterstützungsfonds wird um ein weiteres Quartal verlängert. Anträge für das 4. Quartal
2020 können bis 15.5.2021 gestellt werden.
Hier finden Sie steuerliche Fachinformationen.
Der NPO-Unterstützungsfonds wird um ein weiteres Quartal verlängert. Anträge für das 4. Quartal
2020 können bis 15.5.2021 gestellt werden.
Um Chancengleichheit zwischen EU-Unternehmen und Unternehmen aus dem Drittland bei der
Belieferung von Privatpersonen mit Waren herzustellen, gelten ab 1.7.2021 neue
Bestimmungen zum Einfuhr-Versandhandel, wobei hinsichtlich des Orts der Lieferung und damit
dem Ort, an dem die Umsatzsteuer geschuldet wird, das Bestimmungslandprinzip eingeführt
wird.
Bestimmte landwirtschaftliche Bereiche sind von der Schließung der Gastronomie und Hotellerie
besonders betroffen. Für sie gibt es einen Verlustersatz in Form eines nicht rückzahlbaren
Zuschusses, der seit 15.2.2021 bzw. 8.3.2021 bis spätestens 15.6.2021 bei der AMA beantragt
werden kann.
Die für die Erstattung von inländischen Vorsteuern an ausländische Unternehmer relevante
Verordnung wurde in einigen Punkten geändert. Unter anderem kommt es bei Vorsteuern aus
Kraftstoffen zu Einschränkungen bei der Vorsteuer-Erstattung.
Eine Teilwertabschreibung wird steuerlich nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. In
einem aktuellen Erkenntnis hat das Bundesfinanzgericht (BFG) eine für den Steuerpflichtigen
durchaus positive Entscheidung getroffen.
Die derzeitige COVID-19-Krise trifft die heimische Wirtschaft – vor allem die Gastronomie – mit
voller Härte. Die EU-Kommission hat mittlerweile die Obergrenzen für den Fixkostenzuschuss II
auf € 1,8 Mio. und den Verlustersatz auf € 10 Mio. erhöht.
Mit einer Novelle wurde das Kontenregister insbesondere um Schließfächer von Kreditinstituten
und gewerblichen Schließfachanbietern erweitert.
Der Lockdown-Umsatzersatz II richtet sich an Unternehmen, die zwar aufgrund der Lockdowns im
November und Dezember nicht schließen mussten, aber dennoch indirekt erheblich von den
Lockdowns betroffen waren.
Durch die COVID-19-Krise wurde der Trend zum Teleworking im Homeoffice verstärkt. Mit
dieser Veränderung geht auch eine Verschiebung der Kosten in die private Sphäre der
Arbeitnehmer einher. Mit dem Homeoffice-Paket hat der Gesetzgeber neue Möglichkeiten
geschaffen, Arbeitnehmer zu unterstützen.
Die EU-Kommission hat einen neuen Richtlinienüberarbeitungsvorschlag zur Verbesserung der
Verwaltungszusammenarbeit und Transparenz im Steuerbereich vorgelegt. Die Umsetzung in das
österreichische Recht hat bis zum 31.12.2021 zu erfolgen.