Verlustersatz in der Landwirtschaft

Bestimmte landwirtschaftliche Bereiche sind von der Schließung der Gastronomie und Hotellerie
besonders betroffen. Für sie gibt es einen Verlustersatz in Form eines nicht rückzahlbaren
Zuschusses, der seit 15.2.2021 bzw. 8.3.2021 bis spätestens 15.6.2021 bei der AMA beantragt
werden kann.

Neues Homeoffice-Gesetz

Durch die COVID-19-Krise wurde der Trend zum Teleworking im Homeoffice verstärkt. Mit
dieser Veränderung geht auch eine Verschiebung der Kosten in die private Sphäre der
Arbeitnehmer einher. Mit dem Homeoffice-Paket hat der Gesetzgeber neue Möglichkeiten
geschaffen, Arbeitnehmer zu unterstützen.

Corona-Schutzschirm für Veranstaltungen

Da die Ausrichtung von Veranstaltungen in Zeiten der Corona-Pandemie mit größeren Risiken
verbunden ist, kann bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) ein nicht
rückzahlbarer Zuschuss im Falle von finanziellen Nachteilen aufgrund Corona-bedingter
Veranstaltungseinschränkungen oder -absagen beantragt werden.